Verordnung, wornach die Kauff-Leute und Schiffere : die auf Schweden und Finnland handeln und fahren, im Ein- und Aussegeln sich richten sollen. Gegeben Stockholm im Raht den 28. Julii 1724. Aus dem Schwedischen zu männigliches Nachricht ins Teutsche übersetzet
Verordnung, wornach die Kauff-Leute und Schiffere : die auf Schweden und Finnland handeln und fahren, im Ein- und Aussegeln sich richten sollen. Gegeben Stockholm im Raht den 28. Julii 1724. Aus dem Schwedischen zu männigliches Nachricht ins Teutsche übersetzet
Verordnung, wornach die Kauff-Leute und Schiffere : die auf Schweden und Finnland handeln und fahren, im Ein- und Aussegeln sich richten sollen. Gegeben Stockholm im Raht den 28. Julii 1724. Aus dem Schwedischen zu männigliches Nachricht ins Teutsche übersetzet
Verordnung, wornach die Kauff-Leute und Schiffere : die auf Schweden und Finnland handeln und fahren, im Ein- und Aussegeln sich richten sollen. Gegeben Stockholm im Raht den 28. Julii 1724. Aus dem Schwedischen zu männigliches Nachricht ins Teutsche übersetzet