Versuch einer pragmatischen Historie von Verträgen und Tractaten eines freyen Staats mit andern benachbarten und fremden Mächten; wobey der zwischen den Königreich Schweden und Dännemarck, im Jahr 1570. zu Stettin geschlossene Vertrag, als eine Probe angehängt ist: wie solcher vor achtzehn Jahren von Johann Arckenholtz damahligem Registrator der kön. schwedischen Reichs-Cantzley entworfen worden: aus dem schwedischen, nebst desselben Antwort auf den Brief des Freyherrn von Holberg, zur Beleuchtung der Anmerkungen, die er über die Merkwürdigkeiten, die Königin Christina betreffend, gemachet, aus dem französischen übersetzt
Versuch einer pragmatischen Historie von Verträgen und Tractaten eines freyen Staats mit andern benachbarten und fremden Mächten; wobey der zwischen den Königreich Schweden und Dännemarck, im Jahr 1570. zu Stettin geschlossene Vertrag, als eine Probe angehängt ist: wie solcher vor achtzehn Jahren von Johann Arckenholtz damahligem Registrator der kön. schwedischen Reichs-Cantzley entworfen worden: aus dem schwedischen, nebst desselben Antwort auf den Brief des Freyherrn von Holberg, zur Beleuchtung der Anmerkungen, die er über die Merkwürdigkeiten, die Königin Christina betreffend, gemachet, aus dem französischen übersetzt
Versuch einer pragmatischen Historie von Verträgen und Tractaten eines freyen Staats mit andern benachbarten und fremden Mächten; wobey der zwischen den Königreich Schweden und Dännemarck, im Jahr 1570. zu Stettin geschlossene Vertrag, als eine Probe angehängt ist: wie solcher vor achtzehn Jahren von Johann Arckenholtz damahligem Registrator der kön. schwedischen Reichs-Cantzley entworfen worden: aus dem schwedischen, nebst desselben Antwort auf den Brief des Freyherrn von Holberg, zur Beleuchtung der Anmerkungen, die er über die Merkwürdigkeiten, die Königin Christina betreffend, gemachet, aus dem französischen übersetzt
Versuch einer pragmatischen Historie von Verträgen und Tractaten eines freyen Staats mit andern benachbarten und fremden Mächten; wobey der zwischen den Königreich Schweden und Dännemarck, im Jahr 1570. zu Stettin geschlossene Vertrag, als eine Probe angehängt ist: wie solcher vor achtzehn Jahren von Johann Arckenholtz damahligem Registrator der kön. schwedischen Reichs-Cantzley entworfen worden: aus dem schwedischen, nebst desselben Antwort auf den Brief des Freyherrn von Holberg, zur Beleuchtung der Anmerkungen, die er über die Merkwürdigkeiten, die Königin Christina betreffend, gemachet, aus dem französischen übersetzt